Knebelverträge noch nicht ausgerottet
Seit fast fünf Jahren schützt das Gesetz die Konsumenten explizit vor einseitigen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Doch wie viel das bringt, ist immer noch offen, weil kaum jemand zu klagen wagt.
Seit fast fünf Jahren schützt das Gesetz die Konsumenten explizit vor einseitigen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Doch wie viel das bringt, ist immer noch offen, weil kaum jemand zu klagen wagt.