Wie überschreibe ich das Grundstück auf meinen Sohn?

Ich besitze im Wallis einen kleinen Garten. Da mein Sohn seit einiger Zeit den grössten Teil der Gartenarbeit verrichtet, möchte ich ihm das Stück Land schenken. Genügt dafür eine schriftliche Erklärung?

Nein. Sie müssen mit Ihrem Sohn einen Schenkungsvertrag abschliessen, diesen öffentlich beurkunden und im Grundbuch eintragen lassen. Zuständig ist das Notariat respektive Grundbuchamt am Ort des Grundstücks, also im Wallis.