Welche Folgen hat es, wenn ich die Stelle vorzeitig verlasse?

Ich bin 54 Jahre alt und als Sachbearbeiterin in Zürich angestellt. Nun verlagert meine Firma ihren Sitz in die Westschweiz, und für mich ist klar, dass ich ihr dorthin nicht folgen werde. Deshalb halte ich Ausschau nach einer neuen Stelle, aber in meinem Alter und mit drei Monaten Kündigungsfrist ist das sehr schwierig. Was wäre nun, wenn ich eine neue Stelle fände, diese aber innerhalb von ein bis zwei Monaten antreten müsste und mein Arbeitgeber mich nicht früher gehen liesse? Und welche Konsequenzen hätte es, wenn ich trotzdem vor Ablauf der Kündigungsfrist am neuen Ort anfangen würde?

Wenn Sie die Stelle vorzeitig verlassen, werden Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. Artikel 337d des Obligationenrechts nennt einen Pauschalbetrag von einem Viertel eines Monatslohns (gemeint ist der Bruttolohn). Der Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen. Umgekehrt steht Ihnen der Beweis offen, dass der Schaden tiefer ist, etwa weil der Betrieb sofort einen geeigneten Ersatz gefunden hat. In Ihrem Fall könnte ein Richter den Betrag auch deshalb herabsetzen, weil Ihr Arbeitgeber das Verlassen der Stelle massgeblich verursacht hat. Unter diesen Umständen wäre es angebracht, wenn er Ihnen freiwillig entgegenkäme.