Vorzeitig aus dem befristeten Vertrag aussteigen?

Ich habe eine Stelle für ein halbes Jahr angenommen. Der Vertrag begann am 1. Januar und endet automatisch Ende Juni. Eine vorzeitige Kündigung ist laut Vertrag ausgeschlossen, und von einer Probezeit ist darin nicht die Rede. Nun fühle ich mich in diesem Betrieb total unwohl. Habe ich eine Chance, das Arbeitsverhältnis vor Ende Juni aufzulösen? Und was passiert, wenn ich einfach nicht mehr zur Arbeit gehe?

Eine rechtmässige Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, gibt es leider nicht. Denn bei befristeten Verträgen wird – im Gegensatz zu unbefristeten – keine Probezeit vermutet. Diese müsste also im Arbeitsvertrag oder in einem allfälligen Gesamtarbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen sein, was offenbar nicht der Fall ist. Somit käme nur eine fristlose Kündigung Ihrerseits infrage. Dafür müssten aber wichtige Gründe vorliegen, die eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar machen. Dass Sie sich im Betrieb unwohl fühlen, reicht dafür nicht aus. Wenn Sie die Stelle vorzeitig verlassen, werden Sie schadenersatzpflichtig. Das Gesetz nennt einen Pauschalbetrag von einem Viertel eines Monatslohns. Sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber können aber nachweisen, dass der effektive Schaden tiefer respektive höher ist. Am besten versuchen Sie, sich mit ihm auf eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu einigen.