Untätiger Willensvollstrecker – was können wir tun?

Wir sind drei Geschwister und bilden seit über einem Jahr eine Erbengemeinschaft. Unsere Mutter hat unseren Bruder im Testament als Willensvollstrecker bestimmt. Nun ist die unerfreuliche Situation eingetreten, dass er keine Akten, Buchhaltung, Bankbelege etc. herausgibt und auch keine Anstalten macht, das Erbe zu verteilen. Was können wir Schwestern unternehmen, um einen baldigen Abschluss dieser Sache zu erreichen?

Da Ihr Bruder die Erbteilung offenbar unbegründet verzögert, können Sie beim Gericht am letzten Wohnsitz Ihrer Mutter eine Aufsichtsbeschwerde gegen ihn einreichen. Beachten Sie aber, dass es keine Vorschriften gibt, wie lange sich ein Willensvollstrecker Zeit lassen darf. Je nach Fall dauert es unterschiedlich lang, die Schulden des Verstorbenen zu bezahlen, seine Forderungen einzutreiben und einen Teilungsvorschlag zu erarbeiten. Falls das Gericht Ihre Ansicht teilt, kann es Ihrem Bruder Weisungen erteilen, ihn nötigenfalls büssen oder in einem krassen Fall sogar absetzen. Am besten weisen Sie Ihren Bruder zunächst auf eine mögliche Beschwerde hin. Vielleicht genügt das schon, um die Erbteilung zu beschleunigen.