Ist ein Katzennetz auf dem Balkon erlaubt?

Ich habe seit fast zehn Jahren eine Katze. Leider habe ich es damals versäumt, den Vermieter um Erlaubnis zu bitten, wie dies gemäss Mietvertrag eigentlich vorgeschrieben wäre. Nun teilt mir der Vermieter mit, dass er die Tierhaltung zwar gestatte, die Katze aber nicht im Freien herumstreunen dürfe. Auch sei es nicht erlaubt, eine Katzenleiter am Haus oder ein Netz auf dem Balkon anzubringen. Das stehe so in der Hausordnung. Für meine Katze ist das eine Katastrophe, denn sie ist sich seit zehn Jahren an Auslauf gewöhnt und müsste nun plötzlich in der Wohnung bleiben. Darf ich wenigstens ein Sicherheitsnetz montieren, damit sie auf den Balkon kann?

Es kommt primär darauf an, ob ein Katzennetz den optischen Gesamteindruck der Liegenschaft beeinträchtigen würde. Bei einem architektonisch wertvollen Gebäude könnte das der Fall sein. Ist das Haus jedoch kein Bijou, stört ein solches Netz in der Regel nicht. Der Vermieter müsste dann andere sachliche Gründe vorbringen können, um das Verbot durchzusetzen. Denn grundsätzlich darf man als Mieter den Innenraum seines Balkons frei nutzen, solange man die Nachbarn nicht belästigt und die Bausubstanz nicht beschädigt. Sie müssten daher darauf achten, dass sich ein allfälliges Netz leicht wieder demontieren lässt und keine Schäden an Balkon und Fassade hinterlässt.

Am besten suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter. Erklären Sie ihm, dass Ihre Katze leiden müsste und allenfalls Schäden davontragen würde, wenn sie nach zehn Jahren Freilauf plötzlich in der Wohnung bleiben müsste. Deshalb sei ein Katzennetz auf dem Balkon für das Tierwohl notwendig.