Nach der Trennung weiterhin für den Mietzins haften?

Mein Freund und ich wohnen schon lange im Konkubinat in einer Mietwohnung. Den Vertrag haben wir beide unterschrieben. Nun haben wir Krach, und ich werde ausziehen. Der Vermieter ist aber nicht bereit, meinen Freund als alleinigen Mieter zu akzeptieren, weil er ihm offenbar zu wenig solvent ist. Auf der anderen Seite will ich nicht länger für den Mietzins haften. Was kann ich tun?

Zunächst sollten Sie im Mietvertrag nachschauen, ob er eine Klausel enthält, die jedem Mieter erlaubt, den Vertrag alleine zu kündigen. Ist das nicht der Fall, steht Ihnen trotzdem ein Ausweg offen: Sie können Ihrem Freund das Konkubinat mit einem einfachen Brief kündigen. Ein Konkubinat ist rechtlich gesehen eine einfache Gesellschaft und diese ist mit einer Frist von sechs Monaten kündbar. Sie haften dann zwar gegenüber dem Vermieter weiterhin für den ganzen Mietzins. Sollte Ihr Ex-Freund seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, könnten Sie aber den bezahlten Betrag von ihm zurückfordern.