Muss mir der Betrieb den ganzen Feiertag gutschreiben?

Ich bin mit einem 80-Prozent-Pensum im Detailhandel angestellt. An vier Arbeitstagen pro Woche arbeite ich je acht Stunden, montags habe ich frei. Für Feiertage werden mir jeweils nur 80 Prozent gutgeschrieben, also 6,4 Stunden. Somit resultiert für jeden Feiertag ein Minus von 1,6 Stunden. Ist diese Berechnungsmethode rechtens?

Ja, das ist sie. Es gibt zwei legale Methoden, mit denen Unternehmen die Feiertagsansprüche ihrer Teilzeitangestellten erfüllen können: die konkrete und die abstrakte. Bei der konkreten werden die Feiertage vollständig vergütet, die auf Arbeitstage des Angestellten fallen (in Ihrem Fall Dienstag bis Freitag). Tage, die ohnehin arbeitsfrei sind (in Ihrem Fall der Montag), werden nicht entschädigt. Da es mehrere Feiertage gibt, die jedes Jahr auf einen Montag fallen, würden Sie mit diesem System schlechter fahren als mit dem abstrakten, das Ihr Arbeitgeber und viele andere anwendet. Diese Firmen gewähren ihren Teilzeitangestellten unabhängig von den vereinbarten Arbeitstagen einen prozentualen Anteil an allen Feiertagen. Sie verhindern damit, dass der Feiertagsanspruch davon abhängt, an welchen Wochentagen ein Angestellter normalerweise arbeitet. Für jemanden wie Sie, der am Montag frei hat, ist diese Methode vorteilhaft, weil Sie am Oster- und am Pfingstmontag eine 80-Prozent- Zeitgutschrift erhalten, obwohl Sie an diesen Tagen ohnehin nicht arbeiten. Die 20 Prozent, die Ihnen bei Feiertagen abgezogen werden, die auf Arbeitstage fallen, werden also kompensiert durch Gutschriften an Feiertagen, die ausserhalb der Arbeitstage liegen. Dieses System ist auch bei Krankheits- und Ferientagen zulässig und weit verbreitet.

Übrigens gibt es in der Schweiz nur einen Feiertag, der von Gesetzes wegen zu entschädigen ist: der 1. August. Die Kantone können zusätzlich acht Feiertage den Sonntagen gleichstellen. Es ist üblich, dass Firmen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Monatslohn für diese Feiertage keinen Lohnabzug machen. Dazu verpflichtet sind sie allerdings nicht.