Kunde zahlt nicht – dürfen wir das Auto nochmals verkaufen?

Als kleiner Garagenbetrieb haben wir einem Kunden ein Occasionsfahrzeug für 4500 Franken verkauft. Der Käufer machte eine Anzahlung von 2000 Franken. Das Fahrzeug nahm er kurz mit, stellte es dann aber wieder bei uns ab. Der Restbetrag wäre vor drei Monaten fällig gewesen, aber der Kunde hat sich nicht mehr gemeldet und reagiert auch nicht auf unsere Mahnungen. Im Kaufvertrag steht, dass das Eigentum am Fahrzeug erst mit der vollständigen Bezahlung des Preises auf den Käufer übergeht. Heisst das nun, dass wir das Auto nochmals verkaufen dürfen, weil es immer noch uns gehört?

Nein. Ein Eigentumsvorbehalt ist nur wirksam, wenn er ins entsprechende Register am Wohnort des Käufers eingetragen wird. Das Register wird vom Betreibungsamt geführt. Eine vertragliche Vereinbarung genügt nicht. Indem Sie das Auto dem Käufer übergeben haben, ist er dessen Eigentümer geworden. Es bleibt Ihnen deshalb nichts anderes übrig, als für den Rest des Kaufpreises eine Betreibung einzuleiten.