Kündigung mit E-Mail statt mit Brief – ist sie trotzdem gültig?

Ich habe meine Reiseversicherung auf Mitte Jahr per E-Mail gekündigt, was mir die Versicherung ebenfalls per E-Mail bestätigt hat. Nun lese ich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dass Kündigungen schriftlich erfolgen müssen. Ist meine Kündigung trotzdem gültig?

Ja. «Schriftlich» bedeutet zwar eigentlich per Brief, also auf Papier und mit eigenhändiger Unterschrift. Nachdem die Versicherung Ihre Kündigung aber bestätigt hat, kann sie nun keinen Rückzieher mehr machen. Generell empfiehlt es sich aus Beweisgründen, Versicherungen per Einschreiben aufzulösen und den Beleg aufzubewahren.