Für Schäden zahlen, obwohl die Wohnung renoviert wird?

Bei der Abgabe unserer Mietwohnung hat der Vermieter verschiedene Schäden beanstandet. Diese werden aber nicht behoben, weil das Haus nach fast 40 Jahren total saniert wird. Müssen wir gleichwohl für die mutmasslichen Reparaturkosten aufkommen? Und darf der Vermieter von uns verlangen, dass wir die Wohnung gründlich reinigen?

Weder noch. Der Vermieter hat nur Schadenersatz zugut, falls er tatsächlich eine Vermögenseinbusse erleidet. Bei einer Totalsanierung nach dem Auszug des Mieters ist das in der Regel nicht der Fall, es sei denn, das Beseitigen der Mängel würde Mehrkosten verursachen. Selbst dafür müssten Sie aber nur aufkommen, falls die Schäden auf übermässige Abnützung zurückzuführen sind und die Lebensdauer der betreffenden Gegenstände noch nicht abgelaufen ist.

Räume, die total saniert werden, muss man nur besenrein abgeben. Bedingung ist allerdings, dass die Wohnung zwischen dem Auszug und der Sanierung nicht nochmals vermietet wird. Von der Renovation nicht betroffene Teile der Wohnung sind in jedem Fall gründlich zu reinigen.