Fünf statt zwei Personen – ist der Nachmieter zumutbar?

Wir sind ein kinderloses Ehepaar und suchen für unsere 120 Quadratmeter grosse 4 1/2- Zimmer-Wohnung einen Nachmieter. Auf unser Inserat hat sich ein Ehepaar mit drei Kindern gemeldet, das den Mietvertrag übernehmen möchte. Obwohl die Familie zahlungsfähig ist, lehnt der Vermieter sie ab mit der Begründung, die Wohnung wäre überbelegt. Tatsächlich heisst es im Vertrag: «Verwendung: Wohnzweck für zwei Personen.» Ist die Ablehnung rechtlich korrekt?

Wahrscheinlich schon. Dass im Mietvertrag von einer Wohnung für zwei Personen die Rede ist, heisst zwar noch nicht, dass eine grössere Personenzahl für den Vermieter unzumutbar wäre. Es könnte sich bei dieser Vertragsklausel durchaus um eine übermässige Einschränkung handeln, an die Sie sich nicht halten müssten. Allerdings ist der Sprung von zwei auf fünf Personen doch recht gross. Ob die 4 1/2-Zimmer-Wohnung dadurch überbelegt wäre, ist eine Ermessensfrage. Wie ein Gericht entscheiden würde, lässt sich nicht voraussagen. Es kommt auch darauf an, ob im Haus weitere Familien mit Kindern wohnen, was Ihre Chancen erhöhen würde. Lebt hingegen der Vermieter selber im Haus, wäre sein Wunsch wohl zu respektieren.