Dem Arbeitgeber die Epilepsie von sich aus melden?

Unser 18-jähriger Sohn leidet an Epilepsie. Muss er mögliche künftige Arbeitgeber von sich aus über die Krankheit informieren, wenn er sich um eine Stelle bewirbt?

Nein, sofern die Epilepsie die Eignung Ihres Sohnes für die vorgesehene Tätigkeit nicht infrage stellt, muss er sie im Bewerbungsgespräch nicht erwähnen. Dies deshalb, weil Fragen zur Gesundheit von Stellensuchenden in der Regel unzulässig sind. Eine Ausnahme gilt, wenn eine Krankheit die Arbeitstauglichkeit für einen bestimmten Job herabsetzt. So müsste ein Bauarbeiter seinen künftigen Chef informieren, wenn er wegen eines Rückenschadens keine schweren Lasten tragen kann. Und eine Epilepsie darf nicht unerwähnt bleiben, wenn sich die betreffende Person beispielsweise als Lastwagenchauffeur bewirbt. Dann wäre die Verkehrssicherheit tangiert und die Krankheit somit im Hinblick auf die auszuübende Tätigkeit relevant. Anhand dieses Kriteriums kann Ihr Sohn selber entscheiden, wo er die Krankheit erwähnen muss und wo nicht.