Darf ich für meinen kranken Ehemann unterschreiben?

Mein Ehemann ist an Demenz erkrankt und kann keine Dokumente mehr unterschreiben. Leider hat er keinen Vorsorgeauftrag erteilt, als er noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Nun stellt sich die Frage, wer unsere Steuererklärung unterzeichnen muss. Braucht mein Mann dafür einen gesetzlichen Beistand?

Nein, das Errichten einer Beistandschaft nur wegen der Steuererklärung wäre übertrieben. Als Ehegattin sind Sie von Gesetzes wegen berechtigt, ihn bei üblichen Rechtshandlungen zu vertreten. Dazu gehört auch das Unterschreiben der Steuererklärung. Zudem dürfen Sie selber sein Vermögen im normalen Rahmen verwalten sowie seine Post öffnen und erledigen. Einen Vorsorgeauftrag braucht es dafür nicht. Sie können die Steuererklärung zweimal unterschreiben – einmal für sich selber und einmal als Vertreterin Ihres Mannes. Am besten erklären Sie dies dem Steueramt in einem Begleitbrief.

Für nicht alltägliche Rechtsgeschäfte wie etwa den Verkauf einer Liegenschaft wäre hingegen eine Beistandschaft nötig. Einen Antrag könnten Sie bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) stellen. Diese würde unter anderem prüfen, ob Sie als Ehefrau für das Amt der Beiständin geeignet sind und keine Interessenkonflikte vorliegen. Als Beiständin Ihres Ehemannes müssten Sie fortan über seine Einnahmen und Ausgaben Buch führen und in der Regel alle zwei Jahre einen Rechenschaftsbericht abgeben. Für dessen Prüfung wie auch schon für die Beurteilung Ihres Gesuchs um Errichtung einer Beistandschaft verrechnet die Kesb Gebühren.