Beim Geldabheben bestohlen – darf Versicherung kneifen?

Als ich an einem Bancomaten tausend Franken abheben wollte, wurde ich von einem unbekannten Mann abgelenkt und bedrängt. In diesem Moment behändigte ein Komplize das Geld, das aus dem Automaten kam. Obwohl ich gegen «einfachen Diebstahl auswärts» versichert bin, will meine Hausratversicherung den Schaden nicht übernehmen, weil Geld nicht gedeckt sei. Stimmt das?

Ja, das ist bei praktisch allen Hausratversicherungen so. Die Versicherung stuft den Vorfall offensichtlich als Trickdiebstahl ein. Anders wäre es, wenn Sie Opfer eines Raubes geworden wären. Dann müsste Ihnen die Versicherung das gestohlene Geld ersetzen. Ein Raub setzt aber nach der gesetzlichen Definition voraus, dass der Täter Gewalt angewendet oder damit gedroht hat. Das scheint bei Ihnen nicht der Fall gewesen zu sein.