Annullierung – sind diese Kosten nicht zu hoch?

Ein Reiseveranstalter hat für uns eine individuelle Reise zusammengestellt. Mit der Bestätigung schickt er uns nun seine allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen es heisst, die Annullierungskosten würden bei allen Reisen hundert Prozent betragen. Damit sind wir aber nicht einverstanden, denn die Reise findet erst im Sommer statt. Ist das überhaupt rechtens?

Nein. Die Annullierungskosten sollen den Schaden ausgleichen, den ein Veranstalter erleidet, wenn ein Kunde die Reise storniert. Sie müssen sich am durchschnittlichen Schadenverlauf orientieren und sind höher, je näher der Abreisetermin rückt. Wenn ein Veranstalter generell hundert Prozent verlangt, läuft das auf eine Konventionalstrafe hinaus. Solche Strafen können vom Richter herabgesetzt werden. Hinzu kommt, dass unlauter handelt, wer seine Kunden in Treu und Glauben verletzender Weise erheblich benachteiligt. Das könnte bei Schadenspauschalen der Fall sein, Urteile dazu fehlen jedoch. Schliesslich: Geschäftsbedingungen sind nur anwendbar, wenn ihnen der Kunde vor der Buchung zustimmt. Werden sie wie in Ihrem Fall erst mit der Bestätigung verschickt, bleiben sie unwirksam.