Konsumrecht

Das Konsumrecht umfasst ganz viele Verträge, mit denen wir täglich in Berührung kommen. Wer sich etwa beim Coiffeur die Haare schneiden lässt, schliesst einen Werkvertrag ab – meist ohne sich dessen bewusst zu sein. Die Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen sind im Obligationenrecht geregelt. Es gilt immer dann, wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren.

Zu folgenden Verträgen gebe ich Ihnen gern Auskunft und unterstütze Sie beim Geltendmachen Ihrer Ansprüche:

  • Kaufvertrag (z.B. Kauf / Verkauf von Auto, Fernseher oder Liegenschaft)
  • Auftrag (z.B. Vertrag zwischen Kunde und Bank oder zwischen Patientin und Arzt)
  • Werkvertrag (z.B. Vertrag mit Handwerker)
  • Dienstleistungsvertrag (z.B. Vertrag mit Telefonfirma oder Fitnessstudio)
  • Autoleasingvertrag
  • Darlehens- / Kleinkreditvertrag
  • Kreditkartenvertrag
  • Reisevertrag

MeinHausjurist hilft KMU, ihre berechtigten Forderungen einzutreiben – und Konsumenten, sich gegen überrissene Forderungen von Inkassobüros zu wehren. Ein grosses Thema ist auch immer wieder die Frage, wie man nach einer ungerechtfertigten Betreibung den Registereintrag zum Verschwinden bringt.

Ein Spezialgebiet von meinHausjurist sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Oftmals schiessen Firmen hier übers Ziel hinaus, indem sie ihre Kundschaft stark benachteiligen. Missbräuchliche Klauseln gelten als unlauterer Wettbewerb – dagegen können sich Konsumentinnen und Konsumenten wehren. Auf der anderen Seite können Unternehmen ihre AGB so formulieren, dass sie auf faire Art gegen Risiken abgesichert sind.

 

Haben Sie Fragen dazu? Kontaktieren Sie mich ungeniert.

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