Reiserecht

Das Reiserecht kommt meist dann zum Zug, wenn Reisen enttäuschend verlaufen oder gar nicht stattfinden: Ein Flug wird annulliert, das «ruhige» Hotel liegt neben einer lärmigen Baustelle, oder ein Teilnehmer erkrankt und muss vorzeitig die Heimreise antreten. Dann stellt sich die Frage, welche Ansprüche man gegenüber der Fluggesellschaft, dem Veranstalter oder der Reiseversicherung stellen kann.

MeinHausjurist ist bei folgenden Problemen gern behilflich:

  • Abschluss des Reisevertrags
  • Programmänderung durch die Airline oder den Reiseveranstalter
  • Absage durch den Kunden
  • Überbuchung, Annullierung oder grosse Verspätung des Fluges
  • Annullierung wegen höherer Gewalt
  • Reisemängel
  • Verspätung, Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks
  • Konkurs des Veranstalters oder der Airline
  • Annullierungskosten- und Reisezwischenfallversicherung
  • Auslandschutz bei der Krankenkasse

Viele Airlines behandeln Entschädigungsforderungen wegen annullierter, überbuchter oder stark verspäteter Flüge nur schleppend oder lehnen sie mit fragwürdigen Argumenten ab. Hier kann sich Hartnäckigkeit auszahlen.

Haben Sie Fragen dazu? Kontaktieren Sie mich ungeniert.

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