Patientenrecht

Das Patientenrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten der Patientinnen und Patienten gegenüber Ärzten, Spitälern und Versicherungen.

Folgende Fragen stehen dabei im Zentrum:

  • Welche Folgen hat es, wenn ich Gesundheitsfragen einer Versicherung falsch beantworte?
  • Zahlt die Krankenkasse für eine bestimmte Behandlung?
  • Darf der Arzt eine gewünschte Untersuchung ablehnen?
  • Kann ich den Arzt für eine Operation frei wählen?
  • Muss mir der Arzt meine Krankengeschichte aushändigen?
  • Wem gehören die Röntgenbilder?
  • Haftet der Arzt für einen Behandlungsfehler?
  • Wann verjähren Arztrechnungen?
  • Muss ich für einen verpassten Arzttermin zahlen?
  • Welche Zahnschäden übernimmt die Unfallversicherung?

MeinHausjurist hilft auch beim Verfassen eines Vorsorgeauftrags. Damit kann man eine Vertrauensperson als Vertreter einsetzen für den Fall, dass man wegen eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder Altersschwäche (Demenz) urteilsunfähig wird. Ist man später nicht mehr in der Lage, sein Einkommen und Vermögen zu verwalten, rechtlich verbindliche Entscheide zu treffen oder seine Betreuung und Pflege zu organisieren, so übernimmt das der Beauftragte. Damit vermeidet man, dass die Kesb einen Beistand einsetzt. Wichtig: Ein Vorsorgeauftrag muss gewisse Formvorschriften erfüllen. Und er ersetzt ab dem Eintritt der Urteilsunfähigkeit allfällige Bankvollmachten, denn Banken akzeptieren häufig keine Vollmachten mehr, wenn der Vollmachtgeber urteilsunfähig geworden ist.

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