Nachbarrecht

Das Nachbarrecht setzt Grundeigentümern Schranken. Sie müssen dafür sorgen, dass ihre Nachbarn nicht übermässig gestört werden, etwa durch Lärm, Rauch oder Erschütterungen. Übermässig sind Immissionen, die das normale Mass übersteigen und damit eine unzumutbare Beeinträchtigung darstellen. Wo hier genau die Grenze liegt, ist stark vom Ermessen abhängig.

Ein häufiger Zankapfel sind auch Bäume, Sträucher und Hecken. Nachbarn beklagen sich beispielsweise darüber, dass

  • sie die Aussicht versperren
  • sie zu viel Schatten werfen
  • sie zu nah an der Grenze stehen
  • ihre Äste auf das eigene Grundstück hinüber ragen
  • sie durch Laub, Nadeln, Blüten oder Früchte den eigenen Garten verunreinigen

Die Frage ist dann: Muss der Nachbar die Pflanzen entfernen oder zurückschneiden – oder darf man sogar selber zur Gartenschere greifen (Kapprecht)? Die meisten Kantone kennen dazu klare Regeln. Doch aufgepasst: Das Beseitigungsrecht verjährt je nach Kanton nach 2 bis 30 Jahren.

Mit einer Klage gegen den Nachbarn vorzugehen, empfiehlt sich ohnehin höchstens als letztes Mittel. Eine gütliche Einigung spart Zeit und Geld – und schont die Nerven. MeinHausjurist ist bei der Abklärung Ihrer Rechte und bei der Suche nach Lösungen gerne behilflich.

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