Erbrecht

Das Erbrecht aus dem Jahr 1912 wird zurzeit revidiert. In Zukunft sollen Menschen freier über ihr Vermögen verfügen können und weniger an Pflichtteile gebunden sein. Damit wird unter anderem der steigenden Zahl von Patchwork-Familien Rechnung getragen. Schon heute gibt es aber Möglichkeiten, um etwa die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner zu begünstigen.

Dazu und zu folgenden Themen gebe ich Ihnen gerne Auskunft:

  • Wer erbt in welcher Reihenfolge?
  • Wer hat einen Pflichtteil zugut?
  • Was kann ich im Testament anordnen?
  • Wie mache ich ein Vermächtnis?
  • Was braucht es, um jemanden enterben?
  • Was passiert mit einer Vollmacht im Todesfall?
  • Sind Erbvorbezüge und Schenkungen im Erbfall anzurechnen?

MeinHausjurist hilft auch beim Verfassen von Testamenten und Erbverträgen oder überprüft solche Dokumente auf ihre Gültigkeit. Ebenso erhalten Erben Unterstützung, wenn sie ihre Ansprüche durchsetzen oder das Erbe ausschlagen wollen.

Haben Sie Fragen dazu? Kontaktieren Sie mich ungeniert.

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