Vergessliche Fahrer blechen selber
Wer Fragen in einem Versicherungsantrag falsch beantwortet, kann im Ernstfall ohne Schutz dastehen. Gilt das auch, wenn man frühere Unfälle verschweigt? Ein neues Urteil schafft Klarheit.
Wer Fragen in einem Versicherungsantrag falsch beantwortet, kann im Ernstfall ohne Schutz dastehen. Gilt das auch, wenn man frühere Unfälle verschweigt? Ein neues Urteil schafft Klarheit.